Katharina Jukkert Photography
Wandsbeker Königstrasse 3
22041 Hamburg
info@katharina-jukkert.de
SteuerNr.: 47/110/01145
Finanzamt Hamburg Uhlenhorst
Kreation und Realisierung: CHIC IDEA – Design & Kommunikation
I. Allgemeines
- Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Katharina Jukkert Photography erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
- Katharina Jukkert Photography wird im Folgenden als „Fotografin“ bezeichnet.
- Der Auftraggeber wird im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet.
- „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, unabhängig von ihrer technischen Form oder ihrem Medium (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form und Videos usw.).
- Durch die Erteilung eines Auftrags an Katharina Jukkert Photography gelten diese AGB als in vollem Umfang anerkannt. Der Kunde verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie von der Fotografin ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
- Der Kunde akzeptiert die AGB durch Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars und bestätigt damit, sie gelesen und verstanden zu haben.
II. Urheberrecht und Nutzungsrecht
- Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Alle im Rahmen des Auftrags entstandenen Fotos und Videos bleiben geistiges Eigentum der Fotografin.
- Der Kunde erhält von der Fotografin ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den privaten Gebrauch der Lichtbilder. Eine Vervielfältigung sowie der Druck im Rahmen von Danksagungskarten oder Andenken sind gestattet, sofern damit keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden.
- Ob die Fotografin die im Rahmen des Auftrags entstandenen Lichtbilder für eigene Zwecke (z. B. Portfolio, Website, Social-Media-Kanäle, Werbematerialien) nutzen und veröffentlichen darf, legt der Kunde vor dem Fotoshooting im Rahmen des Einwilligungs- und Shooting-Protokolls durch Ankreuzen einer der folgenden Optionen fest:
a) Ja – die Fotografin darf die Bilder ohne weitere Rücksprache veröffentlichen.
b) Ja, mit Einschränkung – z. B. nur Aufnahmen der Schwangeren oder Veröffentlichung ohne erkennbare Gesichter der Kinder. Die gewünschte Einschränkung wird im entsprechenden Freitextfeld des Einwilligungs- und Shooting-Protokolls eingetragen.
c) Nein – die Fotografin darf die Bilder nicht veröffentlichen.
d) Auf Anfrage – die Fotografin holt die Zustimmung des Kunden im Rahmen der Durchsicht der Galeriebilder ein.
Die Nutzung durch die Fotografin ist dabei stets auf die eigene künstlerische Selbstdarstellung und Eigenwerbung beschränkt (z. B. Portfolio, Website, Social-Media-Kanäle, Druckmuster für die eigene Auslage). Ein Verkauf der Lichtbilder sowie deren entgeltliche Weitergabe an Dritte – insbesondere zu deren eigenen Werbezwecken – ist der Fotografin nicht gestattet.
- Wurde die Option „Auf Anfrage“ gewählt, genügt für die Erteilung oder Verweigerung der Zustimmung eine formlose Rückmeldung des Kunden im Zuge der Galerie-Durchsicht, beispielsweise mündlich oder per WhatsApp. Erfolgt hierauf keine Rückmeldung, gilt die Veröffentlichung als nicht gestattet.
- Für die Veröffentlichung von Vorher-/Nachher-Bildern sowie von Video-Dateien (z. B. für Reels, Storys oder sonstige Social-Media-Formate) holt die Fotografin die gesonderte Zustimmung des Kunden ebenfalls im Rahmen des in Absatz 3 genannten Einwilligungs- und Shooting-Protokolls ein. Diese Zustimmung besteht unabhängig von der allgemeinen Veröffentlichungserlaubnis nach Absatz 3.
- Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung der von der Fotografin gelieferten Fotos (beispielsweise durch Filter, FaceApp, Foto-Composing, Montage oder elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Fotografin, sofern die veränderte Version veröffentlicht werden soll oder wird. Eine rein private Bearbeitung ohne Veröffentlichung ist hiervon nicht umfasst. Das unveränderte Teilen der fertig bearbeiteten Fotos in sozialen Netzwerken ist dem Kunden sowie den am Fotoshooting teilnehmenden Familienangehörigen im Rahmen von Nummer 2 und Nummer 9 gestattet. Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist darüber hinaus grundsätzlich untersagt.
- Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
- Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin auf den Kunden über.
- Die Fotografin ist als Urheberin des Lichtbildes bei der Verwendung in Online- und Printmedien immer zu nennen. Teilt der Kunde die Lichtbilder in sozialen Netzwerken (z. B. Instagram, Facebook, TikTok), erfolgt die Nennung durch Verlinkung oder Namensnennung von „katharina_jukkert_photography“ im Beitrag oder in der Bildunterschrift. Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt die Fotografin stets zum Schadensersatz.
- Die Negative bzw. die RAW-Dateien verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe an den Kunden erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
- Jegliche kommerzielle bzw. gewerbliche Verwendung der von der Fotografin erstellten Lichtbildwerke – unabhängig davon, in welcher Form diese vorliegen – durch den Kunden selbst oder durch Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Dies umfasst insbesondere den Verkauf der Lichtbilder, deren entgeltliches Anbieten auf Plattformen sowie die Weitergabe an Unternehmen zur Nutzung in deren Werbung. Dies gilt auch für Bilddateien, die der Kunde oder Dritte digital oder anderweitig verändert oder verfremdet haben.
- Das Filmen sowie das Anfertigen von Making-of-Fotos mit dem eigenen Smartphone durch den Kunden ist während des Fotoshootings gestattet, sofern hierdurch die Arbeit der Fotografin in keiner Weise gestört wird.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
- Die Kosten für das Fotoshooting beinhalten den Stunden-, Tages- oder vereinbarten Pauschalsatz inklusive der Umsatzsteuer. Der Preis enthält bereits die Erstberatung, Terminierung und Planung, Raummiete und Nebenkosten, Technik sowie Requisiten, Kleidung und Accessoires entsprechend des gebuchten Pakets, außerdem die Anzahl der digital bearbeiteten Bilder gemäß gebuchtem Paket. Zusätzliche Kosten wie Reisekosten, Modelhonorare, Speisen, Sonder- bzw. Zusatzrequisiten sowie Labor- und Materialkosten trägt der Kunde.
- Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er eine fällige Rechnung nicht spätestens 7 Tage nach Zugang begleicht. Die Fotografin kann den Verzug auch durch eine nach Fälligkeit zugehende Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeiführen.
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.
- Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, trägt er die Mehrkosten. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Die Kosten für über die kostenlose Korrekturrunde hinausgehende Korrekturwünsche ergeben sich aus Abschnitt IX.6.
- Die Fotografin ist berechtigt, im Rahmen der ohnehin geschuldeten Leistung Aufträge an Dritte zu vergeben (z. B. Grafikerinnen, Retuscheure, Fotolabore oder Online-Anbieter von digitalen Bildversanddiensten). Die hierfür anfallenden Kosten sind im vereinbarten Honorar enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Nebenleistungen, beispielsweise Styling oder die Torte für ein Cake-Smash-Shooting, sind separat beim jeweiligen Dienstleister zu bezahlen.
IV. Gutscheine
- Gutscheine für ein Foto-Shooting werden als Wertgutschein ausgestellt und können auf ein beliebiges, im Angebot der Fotografin enthaltenes Foto-Shooting oder Zusatzleistungen angerechnet werden.
- Der Gutschein wird wahlweise als Karte per Post oder als PDF per E-Mail versendet. Der Versand erfolgt erst nach Zahlungseingang.
- Der Erwerb eines Gutscheins ist keine Garantie für eine sofortige Terminverfügbarkeit. Bei Foto-Shootings mit zeitlicher Beschränkung (z. B. Neugeborenen- oder Babybauch-Fotografie) wird empfohlen, die Terminverfügbarkeit vorab zu erfragen.
- Der Gutschein ist ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig.
- Eine Rückgabe des Gutscheins sowie eine Erstattung des Gutscheinwerts sind ausgeschlossen. Der Gutschein ist nicht personengebunden und kann daher an Dritte weitergegeben werden.
V. Rabatte/Geschenke
- Der Kunde erhält mindestens ein bearbeitetes Foto (oder mehr) für die Erlaubnis, das aufgenommene Bild- und Videomaterial veröffentlichen zu dürfen, sofern Interesse der Fotografin an den Bildern besteht. Die Auswahl der Extra-Bilder erfolgt durch die Fotografin und erst nach der Bildauswahl des Kunden.
- Zieht der Kunde eine bereits erfolgte Veröffentlichung seiner Bilder zurück, ist dies jederzeit möglich. Ein späterer Entzug der Veröffentlichungsrechte hat eine Zuzahlung zur Folge; diese beträgt derzeit 30 €/Bild. Wurden darüber hinaus weitere Werbemaßnahmen erstellt oder ist zusätzlicher Zeitaufwand bzw. sind Extra-Leistungen entstanden, werden diese Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Jeder Kunde wird mit zwei zusätzlichen retuschierten Bildern für das nächste Fotoshooting belohnt, sofern es zu einer erfolgreichen Weiterempfehlung durch den Kunden kommt.
VI. Leistungsvorauszahlungen
- Für das Babybauch-, Neugeborenen-, Familien-, Cake-Smash- oder ein weiteres individuelles Fotoshooting berechnet die Fotografin eine Gebühr in Höhe von 100 €. Diese deckt das Vorgespräch bzw. die Beratung des Kunden sowie die Reservierung des Termins ab und wird am Shootingtag mit dem Paketpreis verrechnet.
- Die Folgen einer Absage, einer kurzfristigen Terminänderung oder eines Nichterscheinens sind abschließend in Abschnitt XI. (Leistungsstörung, Ausfallhonorar) geregelt.
VII. Terminbuchung
- Der Kunde erhält nach Absprache des Termins den persönlichen Link für das Buchungsformular. Der Termin wird verbindlich gebucht, sobald die Buchungsbestätigung eingegangen ist. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, den Termin nach der Terminabsprache ohne Buchungsbestätigung freizuhalten. Das Formular muss unmittelbar nach der Terminabstimmung am selben Tag bis 24 Uhr ausgefüllt und abgeschickt werden. Hierfür sind die persönlichen Angaben, auch Adresse/Wohnort sowie insbesondere die Telefonnummer für Rückfragen und Rechnungsstellung, notwendig. Mit Absenden des Formulars erkennt der Kunde die AGB von Katharina Jukkert an.
- Mit dem Ausfüllen des Formulars erklärt sich der Kunde mit den AGB einverstanden und akzeptiert diese verbindlich. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarte Anzahlung von 100 € sowie eventuelle Stornogebühren gemäß Abschnitt XI. (Leistungsstörung, Ausfallhonorar) zu begleichen; das gesetzliche Widerrufsrecht des Kunden bleibt hiervon unberührt und ist in Abschnitt XII. (Widerrufsbelehrung für Verbraucher) geregelt. Die Zahlung hat innerhalb der vereinbarten Frist zu erfolgen.
- Ein Upgrade auf das nächsthöhere Paket kann jederzeit angefragt werden; die Fotografin kann es jedoch aufgrund von Folgeterminen nicht in jedem Fall zusichern.
- Ein Downgrade ist aufgrund der fest gebuchten Zeit und der darauf abgestimmten Planung von Folgeterminen nicht möglich.
VIII. Haftung
- Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen schuldhaft herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – sofern nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Datensicherung, Speicherfristen und Archivierung: Bis zur ordnungsgemäßen Übergabe des Bildmaterials trifft die Fotografin angemessene Sicherungsmaßnahmen für die digitalen Bilddaten. Für einen dennoch eintretenden Schaden oder Verlust vor der Übergabe haftet sie nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Übergabe erfolgt über einen Download-Link eines Online-Galerie-Anbieters. Ab dem Zeitpunkt der Auslieferung stehen die fertigen Bilddateien dort für 3 Monate zum Download bereit und werden danach aus Speicherplatzgründen ohne weitere Vorwarnung gelöscht. Mit der Übergabe geht die Verantwortung für die sachgemäße Sicherung (Download) und dauerhafte Aufbewahrung der Bilddaten auf den Kunden über. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Fotografin keine Haftung mehr für den Verlust von Bildmaterial oder digitalen Dateien; die weitere Aufbewahrung erfolgt allein auf Risiko des Kunden, ein Anspruch gegen die Fotografin besteht insoweit nicht. Unabhängig davon bewahrt die Fotografin die Bilddaten zusätzlich in ihrem eigenen Archiv auf. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, dieses Archiv drei Jahre nach Abschluss des Auftrags zu löschen. Sollte der Kunde seine eigenen Bilddaten verlieren, kann die Fotografin ihm die Bilder gegen eine Gebühr von 15 € erneut aus dem Archiv bereitstellen, vorausgesetzt, die Daten sind dort zu diesem Zeitpunkt noch vorhanden.
- Die Fotografin haftet nicht für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit ausgedruckter Lichtbilder, soweit diese auf das Druckmaterial des Herstellers zurückzuführen ist.
- Bei technischen Defekten an Kameraequipment, Festplatten oder sonstigen Speichermedien sowie bei Ausfall von Kamera- oder Lichttechnik oder Defekten an der Fahrzeugtechnik auf dem Weg zum Auftragsort übernimmt die Fotografin keine Haftung, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung ist in jedem Fall auf das vereinbarte Honorar begrenzt.
- Die Fotografin ist ausschließlich für die Erstellung schöner Erinnerungen zuständig. Sollte dies aufgrund der „Launen“ des Kindes nicht möglich sein, besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin.
- Die Fotografin ist für die Organisation und Durchführung der Fototermine verantwortlich und geht dabei mit größter Sorgfalt vor. Kommt es aufgrund unvorhersehbarer Umstände, die der Kunde nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen), zu einem Terminausfall, übernimmt die Fotografin keine Haftung für daraus resultierende Schäden oder Folgen. Sie bemüht sich im Vorfeld um einen Ersatztermin, ohne dass hierauf ein Anspruch besteht.
IX. Überlassen des Bildmaterials (Digital)
- Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotografin, auch für den Fall, dass hierfür Schadensersatz geleistet wird.
- Der Kunde erhält bearbeitetes, hochauflösendes Bildmaterial im JPG-Format. Die Mindestanzahl der retuschierten Bilder ergibt sich aus der Bestätigung des Angebots. Die Herausgabe unbearbeiteter digitaler Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
- Die Bildergalerie kann in unbearbeiteter Form gegen Aufpreis und ohne Veröffentlichungsrecht für private Zwecke hochauflösend im JPG-Format erworben werden. Diese Bilder gelten als unvollständiges Werk und dürfen weder im Internet veröffentlicht noch als Profilbilder in sozialen Medien oder Messengern verwendet werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Galerie-Qualität besteht nicht.
- Der Kunde erhält innerhalb von 7 Werktagen nach dem Fotoshooting einen Link zu seiner Online-Galerie mit den Fotos im JPG-Format mit leichter Grundkorrektur (unbearbeitete Bilder). Diese sind mit Wasserzeichen versehen und dienen der Bildauswahl. Die Auswahl der zu bearbeitenden Bilder kann vorgenommen werden, solange die Galerie über den zugesandten Link erreichbar ist – gemäß Abschnitt VIII.2 also bis zu drei Monate ab Versand des Links. Nach Ablauf dieser Frist entfällt der Anspruch des Kunden auf Bildauswahl und Fertigstellung der Bilder.
- Das Verbot der eigenständigen Veränderung retuschierter Fotos zum Zweck der Veröffentlichung sowie der Weitergabe an Dritte gemäß Abschnitt II. Nr. 6 gilt entsprechend für das nach dieser Regelung überlassene Bildmaterial. Für eine Genehmigung ist die Fotografin vorab schriftlich zu kontaktieren.
- Retusche: Die Bilder werden mit Sorgfalt bearbeitet. Dazu gehören Zuschnitt oder Erweiterung der Bilder sowie die Beautyretusche (Entfernen von Hautunreinheiten, Reduzierung von Tränensäcken und Fältchen); bei Babys zusätzlich das Entfernen von Pickelchen sowie Gelb- oder Rotstich. Wünsche können jederzeit unverbindlich geäußert werden; die Fotografin berücksichtigt sie nach Möglichkeit, eigenem Ermessen und kalkuliertem Bearbeitungsaufwand. Kleine Schönheitsmakel wie Schwangerschaftsstreifen, Cellulite und Dellen werden selbstverständlich entfernt. Die Retusche beinhaltet nicht, dass der Körper des Kunden so stark verändert wird, dass er nicht mehr der Realität entspricht. Die Fotografin bearbeitet alle Bilder in ihrem eigenen Stil innerhalb von 3 Wochen ab dem Tag der Bildauswahl durch den Kunden. Haut und Körper werden dabei optimiert, jedoch nur so, dass das Ergebnis natürlich und realistisch wirkt. Der Kunde hat nach Fertigstellung der Bilder das Recht, einmalig Korrekturwünsche zu äußern; jede weitere Korrektur muss gesondert beauftragt und bezahlt werden. Im Rahmen der Bildbearbeitung ist die Fotografin berechtigt, KI-gestützte Bildbearbeitungs-Tools einzusetzen, sofern für die jeweilige Nutzung eine datenschutzkonforme vertragliche Grundlage mit dem Anbieter besteht.
- Von der Retusche ausgeschlossen sind Umstände, die der Kunde selbst hätte vermeiden können und die den Leistungsumfang der Retusche übersteigen, insbesondere: kosmetische Fehler, die der Kunde selbst zu verantworten hat (z. B. falsch aufgeklebte Wimpern, ungepflegtes oder krauses Haar ohne Form, Make-up-Fehler, fehlender Lippenstift, ungepflegte Nägel bei Familienmitgliedern), sowie nicht gebügelte Kleidungsstücke oder zu enge bzw. zu große Wäsche.
X. Reklamation
- Mit der Terminbuchung bestätigt der Kunde, sich anhand der auf der Website und den Social-Media-Kanälen der Fotografin veröffentlichten Werke ein Bild von deren künstlerischem Stil gemacht zu haben und mit diesem Stil einverstanden zu sein. Im Vorgespräch können individuelle Wünsche vorab geäußert werden. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt im Übrigen allein der Fotografin. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen oder künstlerischen Gestaltung nicht zufrieden, liegt hierin kein Sachmangel im Sinne der §§ 434, 633 BGB.
- Für die konkrete Umsetzung individueller Wünsche während des Fotoshootings – etwa zu Kleidung, Posing, Frisur, verwendeten Requisiten oder sonstigen Details – ist der Kunde selbst verantwortlich. Solche Wünsche sind der Fotografin unmittelbar und rechtzeitig vor Ort mitzuteilen. Äußert der Kunde einen Wunsch nicht oder nicht rechtzeitig, kann er sich nachträglich nicht auf eine abweichende Umsetzung berufen; dies gilt insbesondere, wenn die tatsächliche Umsetzung für den Kunden vor Ort sichtbar war und nicht beanstandet wurde.
- Sobald das Bildmaterial heruntergeladen wurde, kann es nicht mehr reklamiert werden. Bestätigt der Kunde das Bildmaterial und gibt es per WhatsApp frei, gilt es als ordnungsgemäß zugegangen; eine Reklamation ist damit ausgeschlossen.
XI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
- Absage des Termins
Der Kunde kann den gebuchten Termin bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin vollständig absagen; in diesem Fall erhält er die geleistete Anzahlung in Höhe von 100 € zurück.
Erfolgt die Absage später – ab dem 14. Tag vor dem Termin (diesen eingeschlossen) bis zum Termin selbst –, behält die Fotografin die Anzahlung von 100 € als Ausgleich für den entstandenen Verdienstausfall und den nicht mehr anderweitig vergebbaren Termin ein.
- Terminverschiebung
Unabhängig von einer Absage nach Punkt 1 kann der Kunde den Termin einmalig verschieben, ohne dass die Anzahlung verfällt – auch aus den in Abschnitt VI. genannten Gründen (z. B. Krankheit, Epidemie, höhere Gewalt). Die Verschiebung muss der Fotografin spätestens 48 Stunden vor dem ursprünglich vereinbarten Termin mitgeteilt werden. Der neue Termin muss innerhalb von 4 Monaten ab dem ursprünglichen Termin liegen, damit die Anzahlung wirksam bleibt.
- Kurzfristige Absage oder Nichterscheinen
Sagt der Kunde den Termin weniger als 48 Stunden vorher ab oder erscheint er ohne vorherige Benachrichtigung nicht zum Termin, wird abweichend von Punkt 1 nicht nur die Anzahlung einbehalten, sondern die volle vereinbarte Gesamtsumme (100 % des gebuchten Paketpreises) fällig. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Das Verhältnis dieser Regelung zum gesetzlichen Widerrufsrecht des Kunden ergibt sich aus Abschnitt XII. (Widerrufsbelehrung für Verbraucher).
XII. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
- Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (Terminbuchung).
Um das Widerrufsrecht auszuüben, genügt eine formlose, eindeutige Mitteilung an die Fotografin – beispielsweise per WhatsApp, E-Mail oder Brief:
Katharina Jukkert Photography
Wandsbeker Königstraße 3, 22041 Hamburg
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, wenn die Mitteilung innerhalb der 14 Tage abgesendet wird. Ein bestimmtes Formular ist dafür nicht erforderlich.
- Folgen des Widerrufs
Bereits gezahlte Beträge werden innerhalb von 14 Tagen ab Eingang des Widerrufs zurückerstattet, auf demselben Weg, auf dem die Zahlung erfolgt ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Hat der Kunde ausdrücklich verlangt, dass die Fotografin bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit ihrer Leistung beginnt (z. B. Terminreservierung, Vorgespräch), kann der Kunde zur Zahlung eines angemessenen Betrags verpflichtet sein, der dem bis zum Widerruf bereits erbrachten Anteil der Leistung entspricht.
- Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Fotografin das Fotoshooting vollständig durchgeführt hat – vorausgesetzt, der Kunde hat vorher ausdrücklich zugestimmt, dass mit der Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt, dass ihm bewusst ist, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.
- Kurzfristige Buchungen
Liegt der gebuchte Termin weniger als 14 Tage nach der Buchung, stimmt der Kunde durch eine gesonderte Erklärung im Buchungsformular ausdrücklich zu, dass die Fotografin bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung (insbesondere Terminreservierung und Vorbereitung) beginnt. Widerruft der Kunde in diesem Fall vor Durchführung des Termins, hat er der Fotografin gemäß Punkt 2 einen angemessenen Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung zu zahlen; dieser entspricht in der Regel der Höhe der geleisteten Anzahlung von 100 €. Wurde der Termin bereits vollständig durchgeführt, erlischt das Widerrufsrecht gemäß Punkt 3.
XIII. Datenschutz
- Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
- Im Rahmen der Bildbearbeitung können KI-gestützte Tools Dritter zum Einsatz kommen, wodurch Bilddaten zur Verarbeitung an den jeweiligen Anbieter übermittelt werden können. Die Fotografin setzt solche Tools nur ein, sofern mit dem jeweiligen Anbieter eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende vertragliche Grundlage besteht (z. B. ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO).
- Für die Rechnungsstellung erforderliche personenbezogene Daten werden zusätzlich für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer von 10 Jahren zu steuerlichen Zwecken aufbewahrt (§ 147 Abgabenordnung).
- Weitere Informationen findet der Kunde in der Datenschutzerklärung auf der Website der Fotografin.
XIV. Schlussbestimmungen
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt.
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin, sofern der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.
- Dieser Vertrag und seine Bedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Zusätzliche Absprachen zu diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie in Textform vereinbart werden.
